Aktuelle Coronaregeln

 

Für den Start nach den Herbstferien sind folgende Regeln vorgesehen: 

Die Maskenpflicht in allen Schulgebäuden ist auch nach den Herbstferien gültig. 

Die Laufwege bleiben bis auf Weiteres aufgehoben. Ausnahme: Der Zugang zur Cafeteria erfolgt nach wie vor ausschließlich von draußen (inkl. Maskenpflicht). Link zum aktuellen Raumplan.

Der "Schnupfenplan" findet weiterhin Anwendung. Dieser gilt sinngemäß natürlich auch für volljährige Schülerinnen und Schüler sowie für alle Beschäftigten.

Die bereits bekannte Teststrategie (2 x wöchentlich Selbsttestung bzw. Nachweis) an Schulen bleibt bestehen. Vollständig geimpfte (14 Tage nach der zweiten Impfdosis) oder genesene Personen sind von der Testpflicht ausgenommen, dürfen aber dennoch gerne an den regelmäßigen Testungen teilnehmen. 

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (MBWK) veröffentlicht die Rahmenregeln auf seinen Internetseiten

Bei der Einreise nach dem Urlaub aus dem Ausland gelten in Schleswig-Holstein die Regeln des Bundes. Diese können hier nachgelesen werden. 

Bitte diese Seite regelmäßig auf Änderungen überprüfen! 

 

(Mü, 17.10.2021)