Schrittweise Schulöffnung (Update: 28.04.2020; 17:20)

 

Auf dieser Seite informieren wir Sie über die schrittweise Schulöffnung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.

Ab Montag, 20.04.2020, werden die Türen der Selma-Lagerlöf-Gemeinschaftsschule ganz vorsichtig und schrittweise wieder geöffnet. Bis zu einem "normalen" Betrieb wird aber Zeit verstreichen. Bitte prüfen Sie diese Seite oder die anderen Informationskanäle der Schule regelmäßig, um auf dem aktuellen Stand zu bleiben.

Grundsätzlich bleiben die Regeln der Schulschließung bis einschließlich Sonntag, 03.05.2020, gültig. Das betrifft insbesondere das Betretungsverbot für Schülerinnen und Schüler. Ausnahmen bedürfen immer einer Genehmigung der Schulleitung.

Genehmigte Ausnahmen vom Betretungsverbot für die Woche vom 27. bis 01.05.2020:

  • Montag, 27.04.2020: Prüflinge der ESA- und der MSA-Prüfungen zum Vorbereitungsunterricht in den Kernfächern. Es ist nur das Betreten der für die jeweilige Gruppe festgelegten Zonen und Räume zulässig (gem. veröffentlichten Plänen).

  • Dienstag, 28.04.2020: Prüflinge der ESA- und der MSA-Prüfungen zum Vorbereitungsunterricht in den Kernfächern. Es ist nur das Betreten der für die jeweilige Gruppe festgelegten Zonen und Räume zulässig (gem. veröffentlichten Plänen).

  • Mittwoch, 29.04.2020: Prüflinge der ESA- und der MSA-Prüfungen zum Vorbereitungsunterricht in den Kernfächern. Es ist nur das Betreten der für die jeweilige Gruppe festgelegten Zonen und Räume zulässig (gem. veröffentlichten Plänen).

  • Donnerstag, 30.04.2020: Abiturientinnen und Abiturienten, die an diesem Tag ihre Prüfungen im Fach Deutsch schreiben. Es gelten weiterhin strikte Regeln (Einlass, Hygiene, Abstand usw.), die allen bekannt gemacht wurden.

  • Notbetreuung: Schülerinnen und Schüler des 5. und 6. Jahrgangs haben, wenn ihre Eltern spezielle Voraussetzungen erfüllen, Anspruch auf eine Notbetreuung. Voraussetzungen sind:

    • Berufstätigkeit eines Elternteils im Bereich kritischer Infrastruktur,
    • Berufstätigkeit Alleinerziehender unabhängig von einer Tätigkeit im Bereich kritischer Infrastruktur,
    • Kinder, die aus Sicht des Kinderschutzes besonders schützenswert sind.

      Für die Notbetreuung ist eine Anmeldung erforderlich. Diese muss bis um 15:00 Uhr am Vortag (für Montag jeweils schon am Freitag) erfolgen. Dafür steht die E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.

 

Die Landesregierung hat am heutigen 28.04.2020 die zweite Phase der Schulöffnung beschlossen, auf deren Grundlage die Schulleitung in den nächsten Tagen eine konkrete Umsetzung für die SLG erarbeiten wird.

Für die Anreise mit Bus, Bahn oder Taxi ist ab Mittwoch, 29.04.2020, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich. Die Schulleitung der SLG empfielt das in den genannten Verkehrsmitteln ab sofort (Medieninformation der Landesregierung vom 22.04.2020).

Ansonsten wird selbstverständlich der Unterricht aus der Distanz fortgeführt. Bitte mindestens einmal täglich die E-Mails auf IServ überprüfen.

Das Sekretariat ist ab Montag, 20.04.2020, jeweils von 09:00 bis 12:00 Uhr geöffnet. Bitte kontaktieren Sie uns bevorzugt per E-Mail oder telefonisch.

 

Bitte beachten Sie auch die Informationen zu den Abiturprüfungen.

Bitte beachten Sie auch die Informationen zu den ESA/MSA-Prüfungen und zum entsprechenden Vorbereitungsunterricht.

 


Pressemitteilung der Landesregierung vom 28.04.2020 

Regelungen ab dem 20.04.2020 für den Schulbetrieb (MBWK, 19.04.2020)

Erlass von Allgemeinverfügungen zum Verbot und zur Beschränkung von Kontakten in besonderen öffentlichen Bereichen (Landesregierung, 18.04.2020)

Link zur archivierten Seite: Schrittweise Schulöffnung (Update vom 19.04.2020)

Schreiben vom IQSH zum Lernen aus der Ferne

Medieninformation aus dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 16.04.2020

12. Schulbrief vom 16.04.2020

Zusätzliche Informationen entnehmen Sie auch den Pressemitteilungen der Landesregierung.


 

Die Schulleitung
(28.04.2020; 17:20)