Schrittweise Schulöffnung (Update: 19.04.2020; 15:55)

 

Auf dieser Seite informieren wir Sie über die schrittweise Schulöffnung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.

Ab Montag, 20.04.2020, werden die Türen der Selma-Lagerlöf-Gemeinschaftsschule ganz vorsichtig und schrittweise wieder geöffnet. Bis zu einem "normalen" Betrieb wird aber Zeit verstreichen. Bitte prüfen Sie diese Seite oder die anderen Informationskanäle der Schule regelmäßig, um auf dem aktuellen Stand zu bleiben.

Grundsätzlich bleiben die Regeln der Schulschließung bis einschließlich Sonntag, 03.05.2020, gültig. Das betrifft insbesondere das Betretungsverbot für Schülerinnen und Schüler. Ausnahmen bedürfen immer einer Genehmigung der Schulleitung.

Genehmigte Ausnahmen vom Betretungsverbot für die Woche vom 20. bis 24.04.2020:

  • Dienstag, 21.04.2020: Abiturientinnen und Abitur.ienten, die an diesem Tag ihre Prüfungen im Profilfach schreiben. Es gelten strikte Regeln (Einlass, Hygiene, Abstand usw.), die allen bekannt gemacht wurden.

  • Mittwoch, 22.04.2020: Prüflinge der ESA- und der MSA-Prüfungen zum Vorbereitungsunterricht in den Kernfächern. Es ist nur das Betreten der für die jeweilige Gruppe festgelegten Zonen und Räume zulässig (gem. veröffentlichten Plänen).

  • Donnerstag, 23.04.2020: Prüflinge der ESA- und der MSA-Prüfungen zum Vorbereitungsunterricht in den Kernfächern. Es ist nur das Betreten der für die jeweilige Gruppe festgelegten Zonen und Räume zulässig (gem. veröffentlichten Plänen).

  • Freitag, 24.04.2020: Abiturientinnen und Abiturienten, die an diesem Tag ihre Prüfungen im Fach Englisch schreiben. Es gelten strikte Regeln (Einlass, Hygiene, Abstand usw.), die allen bekannt gemacht wurden.

  • Notbetreuung: Schülerinnen und Schüler des 5. und 6. Jahrgangs haben, wenn ihre Eltern spezielle Voraussetzungen erfüllen, Anspruch auf eine Notbetreuung. Voraussetzungen sind:

    • Berufstätigkeit eines Elternteils im Bereich kritischer Infrastruktur,
    • Berufstätigkeit Alleinerziehender unabhängig von einer Tätigkeit im Bereich kritischer Infrastruktur,
    • Kinder, die aus Sicht des Kinderschutzes besonders schützenswert sind.

      Für die Notbetreuung ist eine Anmeldung erforderlich. Diese muss bis um 15:00 Uhr am Vortag (für Montag jeweils schon am Freitag) erfolgen. Dafür steht die E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung. Eine Betreuung kann erst ab dem 21.04.2020 eingerichtet werden.

 

Ansonsten wird selbstverständlich der Unterricht aus der Distanz fortgeführt. Bitte mindestens einmal täglich die E-Mails auf IServ überprüfen.

Das Sekretariat ist ab Montag, 20.04.2020, jeweils von 09:00 bis 12:00 Uhr geöffnet. Bitte kontaktieren Sie uns bevorzugt per E-Mail oder telefonisch.

 

Bitte beachten Sie auch die Informationen zu den Abiturprüfungen.

Bitte beachten Sie die aktualisierten Informationen zu den ESA/MSA-Prüfungen und zum entsprechenden Vorbereitungsunterricht.

 


Regelungen ab dem 20.04.2020 für den Schulbetrieb (MBWK, 19.04.2020)

Erlass von Allgemeinverfügungen zum Verbot und zur Beschränkung von Kontakten in besonderen öffentlichen Bereichen (Landesregierung, 18.04.2020)

Link zur archivierten Seite: Osterferien während der Pandemie

Schreiben vom IQSH zum Lernen aus der Ferne

Medieninformation aus dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 16.04.2020

12. Schulbrief vom 16.04.2020

Zusätzliche Informationen entnehmen Sie auch den Pressemitteilungen der Landesregierung.


 

Die Schulleitung
(19.04.2020; 15:55)