Coronaregeln ab Montag, 01.11.2021

 

Wie bereits der Presse entnommen werden konnte, gilt ab Montag, 01.11.2021, ein veränderter Umgang mit dem Corona-Virus an den Schulen in Schleswig-Holstein. 

Dieser beinhaltet unter anderem die folgenden Regeln:

  • Maskenpflicht
    • Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske ist am festen Sitzplatz im jeweiligen Unterrichtsraum (inkl. Cafeteria) aufgehoben. Dort darf die Maske abgesetzt werden. 
    • Sie gilt weiterhin auf den Fluren und beim Umhergehen in allen Unterrichtsräumen
    • Draußen gibt es wie bisher keine Maskenpflicht mehr! Ausnahme: In der Warteschlange vor der Cafeteria gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
    • Die Maske darf selbstverständlich weiterhin auch durchgehend getragen werden.
    • Bei positiven Fällen wird die Maskenpflicht in den betroffenen Lerngruppen angepasst. Eine Information erfolgt dann. 

  • Teststrategie
    • Die bereits bekannte Teststrategie (2 x wöchentlich Selbsttestung bzw. Nachweis) an Schulen bleibt bestehen. Vollständig geimpfte (14 Tage nach der zweiten Impfdosis) oder genesene Personen sind von der Testpflicht ausgenommen, dürfen aber dennoch an den regelmäßigen Testungen teilnehmen.
    • Bei positiven Fällen wird die Teststrategie in den betroffenen Lerngruppen angepasst. Eine Information erfolgt dann. 

Die Laufwege bleiben nach den guten Erfahrungen in den letzten Wochen aufgehoben. In den Fluren gilt das Rechts-Geh-Gebot. Der Zugang zur Cafeteria erfolgt nach wie vor ausschließlich von draußen (inkl. Maskenpflicht). Link zum aktuellen Raumplan. 

Weitere Angaben können auch dem aktuellen Schulbrief entnommen werden. 

Der "Schnupfenplan" findet weiterhin Anwendung. Dieser gilt sinngemäß natürlich auch für volljährige Schülerinnen und Schüler sowie für alle Beschäftigten.

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (MBWK) veröffentlicht die Rahmenregeln auf seinen Internetseiten

 

Bitte diese Seite regelmäßig auf Änderungen überprüfen! 

 

(Mü, 29.10.2021, 09:00 Uhr)