Update: Unterricht nach den Osterferien

Wichtiger Hinweis: Bitte den Vertretungsplan ganz genau beachten - am Montagmorgen fallen in einigen Gruppen 1. und/oder 2. Unterrichtsstunden aus organisatorischen Gründen aus!
Am Montag, 19.04.2021, startet der Unterricht nach den Osterferien. Das MBWK hat dazu Rahmenbedingungen festgelegt, die an der SLG wie folgt umgesetzt werden:
Die Jahrgänge 5 und 6 erhalten weiterhin Präsenzunterricht nach Stundenplan. Der pädagogische Mittagstisch (Lunchpaket) findet wieder statt.
Die Jahrgänge 7 bis 12 erhalten weiterhin Wechselunterricht. Es werden die von den Klassenlehrkräften festgelegten Gruppen fortgeführt.
In KW 16 (19. bis 23.04.2021) erhält Gruppe 1 Präsenzunterricht nach Stunden-/Vertretungsplan der A-Woche. Gruppe 2 erhält in dieser Woche Distanzunterricht.
In KW 17 (26. bis 30.04.2021) erhält Gruppe 2 Präsenzunterricht nach Stunden-/Vertretungsplan der A-Woche. Gruppe 1 erhält in dieser Woche Distanzunterricht.
In den Kalenderwochen 16 und 17 befinden sich die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 8 und 12 im Betriebs-/Wirtschaftspraktikum bzw. im Ersatzprogramm dazu. Es gelten die Absprachen mit den Klassenlehrkräften bzw. den WiPo-Lehrkräften.
Der Abiturientinnen und die Abiturienten schreiben am Dienstag, 20.04.2021, ihre Deutschprüfung, am Freitag, 23.04.2021, wird im Fach Englisch geprüft. Am Montag, 26.04.2021, folgt noch Mathematik. Alle Prüfungen finden in der Sporthalle statt. Zwischen den Prüfungstagen findet für Absolventinnen und Absolventen kein Unterricht statt.
Der Vertretungsplan ist grundsätzlich gültig. Die aktuellen Klassen-Stundenpläne (gültig ab 19.04.2021) können über IServ abgerufen werden.
Der Sportunterricht wird durch alternative Bewegungsangebote ersetzt.
Die Cafeteria ist geöffnet.
Im Offenen Ganztag gibt es in der ersten Woche nach den Osterferien ein spezielles Angebot. Bitte hier nachlesen!
Für alle Präsenzangebote gelten die bekannten Hygieneregeln (AHAL), die erweiterte Maskenpflicht und die Testpflicht (siehe unten). Die Laufwege und Pausenzonen sind einzuhalten.
Testpflicht
Ab dem 19.04.2021 gilt in Schulen eine Testpflicht. Das Vorhandensein einer negativen Testbescheinigung, die Voraussetzung für das Betreten der Schule ist, kann auf drei verschiedenen Wegen erfüllt werden:
- durch die Durchführung des zweimal wöchentlich beaufsichtigten Selbsttest in der Schule
oder - durch die Vorlage der Bescheinigung eines negativen Testergebnisses über einen an anderer Stelle durchgeführten Test, z.B. im Bürgertestzentrum, in einer Arztpraxis oder in einer Apotheke. Der Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegend und muss danach erneut erfolgen und bescheinigt werden
oder - durch die Vorlage einer qualifizierten Selbstauskunft über einen durchgeführten Selbsttest im häuslichen Umfeld. Dieser Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen muss danach erneut durchgeführt und bescheinigt werden.
Die Abiturientinnen und Abiturienten sind von der Testpflicht ausgenommen erhalten aber ein Testangebot.
Bitte geben Sie Ihrem Kind am ersten Schultag nach den Ferien die für die Durchführung des Tests von einem Erziehungsberechtigten auszufüllende Einverständniserklärung mit in die Schule. Die entsprechenden Formulare und weitere Informationen finden Sie am Ende dieser Seite.
Bitte konsultieren Sie regelmäßig die Informationskanäle der Schule (IServ, DSB-App und diese Homepage), um auf dem aktuellen Stand zu bleiben.
Zusätzliche Informationen und Unterlagen:
31. Schulbrief (16.04.2021)
Elternbrief von Ministerin K. Prien zum Start nach den Osterferien (14.04.2021)
Informationen des MBWK (werden regelmäßig aktualisiert)
Einverständniserklärung PoC-Selbsttest
Qualifizierte Selbstauskunft PoC-Selbsttest
Merkblatt Quarantäneverordnung
(Mü, aktueller Stand vom 17.04.2021)