Update: Schulbetrieb in KW 18 (03. bis 07.05.2021)

UPDATE: Aufgrund der Entscheidung des MBWK und des Kreises gelten die unten genannten Regeln bis Mittwoch, 05.05.2021. Danach gelten die hier verlinkten Maßgaben.  
Mü, 04.05.2021, 21:25 Uhr

 


Die Informationen unter der Linie gelten nur bis einschließlich Mittwoch, 05.05.2021

Die SLG setzt die von der Landesregierung in Absprache mit dem Kreis Stormarn beschlossenen Regeln in der nächsten Woche (KW 18: 03.-07.05.2021) wie folgt um:

  • alle Jahrgänge (5-13) gehen grundsätzlich in den Distanzunterricht
  • für die Jahrgänge 5 und 6 wird eine Notbetreuung von 8 bis 13 Uhr angeboten (bitte untenstehende Hinweise beachten)
  • die Sprechprüfungen sowie alle anderen abiturrelevanten Maßnahmen/Veranstaltungen im 13. Jahrgang finden statt
  • die für nächste Woche geplanten Klassenarbeiten in den Jahrgängen 10, 11 und 12 finden statt
  • es werden Präsenzangebote für den 12. Jahrgang gemacht

Grundlage für den Distanzunterricht ist der aktuelle Stundenplan der B-Woche. Alle Präsenzangebote, Klassenarbeiten usw. laufen nach einem separaten Plan. Dieser kann über IServ und über die DSB-App (Aushänge) abgerufen werden. Es kann zu kurzfristigen Änderungen kommen, bitte informieren Sie sich regelmäßig auf unseren Kanälen.


Notbetreuung

Für die Notbetreuung ist eine Anmeldung (bitte mind. 48 Stunden im Voraus, für Montag spätestens am Freitag um 12:00 Uhr) im Sekretariat erforderlich (per E-Mail: slg.ahrensburg[at]schule.landsh.de). Wenn nicht anders vermerkt, gelten die Betreuungszeiten 08:00 - 13:00 Uhr. Bitte versorgen Sie Ihr Kind mit ausreichen Essen und Trinken für den Vormittag. Die Cafeteria ist geschlossen.

Die Notbetreuung ist folgenden Kindern vorbehalten:

  • mit besonderem Schutzbedarf
  • von Mitarbeitenden aus kritischer Infrastruktur, wenn ein Elternteil dazugehört, soweit alternative Betreuungsmöglichkeiten fehlen
  • von berufstätigen Alleinerziehenden, soweit alternative Betreuungsmöglichkeiten fehlen
  • mit einem täglich hohen Pflege- und Betreuungsaufwand und/oder mit heilpädagogischem Förderbedarf


Testplicht

Für alle Präsenzangebote (Präsenzunterricht, Notbetreuung, Klassenarbeiten u.Ä.) gilt nach wie vor die Testpflicht. Für Prüfungen im Rahmen von Abschlüssen besteht ein Testangebot. Weitere Informationen zur Testpflicht finden sie hier.


Bitte konsultieren Sie regelmäßig die Informationskanäle der Schule (IServ, DSB-App und diese Homepage), um auf dem aktuellen Stand zu bleiben. 


Zusätzliche Informationen und Unterlagen:

32. Schulbrief (23.04.2021)

Informationen des MBWK (werden regelmäßig aktualisiert)

 

Mü, 29.04.2021 (15:55)