Corona-Regeln nach den Osterferien

 

Mit dem Ablauf der Osterferien ändern sich die Corona-Regeln an den Schulen Schleswig-Holsteins wie folgt: 

Regelungen ab Sonntag, 03. April 2022:

  • Keine Maskenpflicht mehr in den Schulgebäuden. 
    Es können weiterhin freiwillig Masken getragen werden. Die Entscheidung darüber obliegt jeder einzelnen Person. 
  • Tests können weiterhin freiwillig in Anspruch genommen werden. Die dafür erforderlichen Tests werden am Dienstag, 19.04.2022, und am Montag, 02.05.2022, ausgegeben. 

Alle Regelungen zu den Laufwegen sind aufgehoben. Das Abstandsgebot behält seine Gültigkeit!


Schnupfenplan und Eigenverantwortung

Mit den neuen Regelungen tritt die Bedeutung des sog. Schnupfenplans besonders hervor. Die Beachtung der Regeln schützt alle Mitglieder der Schulgemeinschaft vor der Übertragung von Infektionskrankheiten und ist ein sichtbares Zeichen eines rücksichtsvollen Miteinanders. Bei entsprechenden Symptomen gilt es in jedem Fall, von einem Schnelltest Gebrauch zu machen. 

Das gilt auch wenn nach dem Wegfall der Masken- und Testpflicht einzelne Personen entscheiden, freiwillig eine Maske zu tragen. Es entspricht dann dem Sicherheitsbedürfnis des Einzelnen, das nach Monaten eingeübter Schutzmaßnahmen genauso toleriert werden muss, wie das Bedürfnis anderer, sich wieder ohne Masken zu begegnen. Beide Bedürfnisse sind berechtigt und verlangen einen umsichtigen Umgang miteinander!


Weitere Informationen werden auf der Homepage des MBWK zur Verfügung gestellt. Diese werden laufend aktualisiert. 


Bitte ebenfalls den Schulbrief vom 31.03.2022 beachten. 

 

(Mü, 14.04.2022, Update am 30.04.2022)