Maskenpflicht und Testen ab 22.11.2021

 

Maskenpflicht

Ab Montag, 22.11.2021, gilt an allen Schulen Schleswig-Holsteins wieder die Maskenpflicht. Das heißt, dass wieder alle Schülerinnen und Schüler sowie alle an Schule Beschäftigten in allen Innenräumen (Klassenräume, Fachräume, Flure, Cafeteria usw.) die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP, FFP2 oder vergleichbarer Standard) haben.

Im Freien bleibt die Maskenpflicht ausgesetzt. Dennoch ist es natürlich möglich und erlaubt, auch draußen eine Maske zu tragen.

Achtung: In der Warteschlange bei der Cafeteria gilt nach wie vor die Maskenpflicht!

Für den Sportunterricht gibt es nach wie vor spezielle Regeln.

 

Corona-Tests

Die Testpflicht für alle ungeimpften Schülerinnen und Schüler bleibt bestehen. Geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler sollen die Gelegenheit wahrnehmen, sich in der Schule zu testen. Beides gilt ebenso für alle an Schule Beschäftigten.

Sollte es in einer Lerngruppe zu einem bestätigten Fall kommen, wird in dieser Lerngruppe auch weiterhin fünf Schultage lang täglich getestet. Auch den Genesenen und Geimpften wird dann dringend empfohlen, an den täglichen Testungen in der Schule teilzunehmen.


Link zur entsprechenden Medienmiteilung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur 

(Mü, 18.11.2021)